Seit dem 8.3. gelten neue Maßnahmen der Landesregierung zur Strategie aus dem Lockdown, in denen man folgendes lesen kann:

Grundlegende Lockerungen ab dem 8. März:
...

  • Der Betrieb von ... Sportstätten in ... geschlossenen Räumen ... ist für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
  • Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist in keinem Fall erlaubt.

Zusätzliche Lockerungen in Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50:
und
Zusätzliche Lockerungen in Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 35:

Für unseren Hallensport findet man dort keine zusätzliche Lockerung

„Notbremse“ in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100

Steigt in einem Landkreis nach Feststellung des Gesundheitsamts die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100, treten automatisch in diesem Landkreis folgende Beschränkungen in Kraft:

Aber am 10.3. hat uns der Hallenbetreiber bestätigt: Es dürfen in jedem Hallenteil Mitglieder von maximal zwei Hausständen (zusammen maximal 5 Personen) trainieren.Es dürfen z.B. auch Leon und Volker (aus Haushalt 1) gleichzeitig mit Valentin und Martin (aus Haushalt 2) an zwei Tischen in einem Hallenteil trainieren. Es gilt weiterhin das Hygiene-Konzept vom Juni 2020, allerdings mit folgender Änderung (ähnlich wie im Herbst 2020):

  • Kein Duschen, keine Nutzung der Umkleiden
  • Der Schlüsselinhaber ist Hygienebeauftragter und kümmert sich z.B. um die Teilnehmer-Liste (das hat gut funktioniert, wir denken aber auch über die Nutzung einer App nach).

Wir versuchen für die Organisation das myTischtennis.de-Reservierungstool zu nutzen.