Aktualisierung zum 3.4.: Die Corona-VO-Sport sieht keine Beschränkungen mehr vor, es wird aber die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer Maske sowie regelmäßiges Lüften empfohlen.

Am 18.3. hat die Landesregierung die Corona-Verordnung aktualisiert, in der Kurzfassung gilt ab dem 19.3.:

  • 3G (nachweislich geimpft, genesen oder getestet) beim Sport
  • Masken innen (oder auch draußen, wenn die Mindest-Abstands-Empfehlung von 1,5m nicht eingehalten werden kann), aber nicht bei der Sportausübung

Es gibt keine Basis-, Warn- oder Alarmstufen mehr. Das Überblicks-Dokument (pdf) beschreibt die Definitionen und Ausnahmen. Hier ist für uns die 3G- Befreiung von Schülern (bis einschließlich 17 Jahre) während der Schulzeit (also außerhalb der Ferien) relevant.

3G und Maskenpflicht gilt auch für die Mitgliederversammlung am 30.3., wobei natürlich während des Essens oder Trinkens die Maske abgenommen werden kann.