Liebe Vereinsmitglieder,
im Namen der Vorstandschaft der TTG Walldorf lade ich Euch recht herzlich zur Ordentlichen Mitgliederversammlung der TTG Walldorf am
Mittwoch, 30. März 2022,
um 19:30 Uhr
im Saal der Gaststätte "Pfälzer Hof"
(Schwetzinger Str. 2, 69190 Walldorf) ein.
Tagesordnung
- Begrüßung durch die 1.Vorsitzende
- Ehrungen der Vereinszugehörigkeit
- Rechenschaftsberichte
- Abteilungsleiterin Damen
- Abteilungsleiter Herren
- Abteilungsleiter Jugend
- Kassenwart
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung der Vorstandschaft
- Bestellung eines Wahlleiters
- Neuwahlen (regulär für 2 Jahre)
- 1. Vorsitzende(r)
- 2. Vorsitzende(r)
- Neuwahlen (außerordentlich für 1 Jahr)
- Vergnügungsausschussvorsitz
- Materialwart
- Gerätewart
- Wahl der Kassenprüfer
- Satzungsänderungen
- Anträge
- Verschiedenes
Zu Punkt 10: Folgende Punkte unserer Satzung (pdf) sollen geändert werden:
- §1 Änderung der ersten beiden Sätze:
- Bisher:
Der Verein führt den Namen „Tischtennisgemeinschaft 1947 Walldorf e.V.“. Er ist unter der Nummer VR 205 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wiesloch eingetragen und hat seinen Sitz in Walldorf. - Neu:
Die „Tischtennisgemeinschaft 1947 Walldorf e.V.“, mit Sitz in Walldorf, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist unter der Nummer VR 350205 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Mannheim eingetragen.
- Bisher:
- §2: Geänderter Absatz 1.:
- Bisher:
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Tischtennissports. - Neu:
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Vermittlung sportlicher Techniken und Fähigkeiten zum Erlernen- und Ausüben des Tischtennissports.
- Bisher:
- §3: Geänderter Absatz 12.:
- Bisher:
Die Vorstandschaft kann bei vereinsschädigendem Verhalten den Ausschluss beschließen. - Neu:
Die Vorstandschaft kann bei vereinsschädigendem Verhalten eines Mitglieds dessen Ausschluss beschließen.
- Bisher:
- §16: Komplett geändert.:
- Bisher:
Die Auflösung des Vereins kann ausschließlich von einer nach § 12 oder § 13 satzungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Für den Fall der Auflösung des Vereins werden der
1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart zu Liquidatoren bestimmt. Zur Beschlussfassung der Liquidatoren ist Einstimmigkeit erforderlich. Rechte und Pflichten der Liquidatoren richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines derzeitigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins
– soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt – an die Stadt Walldorf, die es ausschließlich und unmittelbar zur Förderung des Tischtennissports zu verwenden hat. - Neu:
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Walldorf, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Die Auflösung des Vereins kann ausschließlich von einer nach § 12 oder § 13 satzungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Für den Fall der Auflösung des Vereins werden:
- der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart zu Liquidatoren bestimmt. Zur Beschlussfassung der Liquidatoren ist Einstimmigkeit erforderlich. Rechte und Pflichten der Liquidatoren richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Bisher:
Anträge an die Mitgliederversammlung sind spätestens 8 Tage vor Zusammentritt der Mitgliederversammlung der 1. Vorsitzenden schriftlich mit kurzer Begründung einzureichen.
Um der Wichtigkeit der Veranstaltung Rechnung zu tragen, bitte ich um möglichst zahlreiche Teilnahme. Hinweis: Mitglieder sind bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr stimmberechtigt. Das passive Wahlrecht besteht mit 18.
Für die Vorstandschaft
Heike Pelikan