Liebe Vereinsmitglieder,

im Namen der Vorstandschaft der TTG Walldorf lade ich Euch recht herzlich zur verschobenen Ordentlichen Mitgliederversammlung der TTG Walldorf am

Mittwoch, 22. Juli 2020,
um 19:30 Uhr
im Foyer der Astoria-Halle

(Haupteingang, Schwetzinger Str. 91, 69190 Walldorf) ein.

Tagesordnung

  1. Begrüßung durch die 1.Vorsitzende
  2. Gedenken der Verstorbenen
  3. Rechenschaftsberichte
    1. Abteilungsleiterin Damen
    2. Abteilungsleiter Herren
    3. Abteilungsleiter Jugend
    4. Kassenwart
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Entlastung der Vorstandschaft
  6. Bestellung eines Wahlleiters
  7. Neuwahlen
    1. 1. Vorsitzende(r)
    2. 2. Vorsitzende(r)
  8. Wahl der Kassenprüfer
  9. Satzungsänderungen
  10. Anträge
  11. Verschiedenes

Zu Punkt 9: Folgende Punkte unserer Satzung (pdf) sollen geändert werden:

  • §3 Geänderter Absatz (10):
    • Bisher:
      Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalenderjahres. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
    • Neu:
      Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Kündigung gegenüber dem Vorstand. Kündigungen vor dem 01.03. werden zum 30.06. und Kündigungen vor dem 01.10. zum 31.12. wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
  • §10: Neuer Absatz (2):
    • Bisher gab es keinen zweiten Absatz, sondern nur:
      Die Mitglieder der Vorstandschaft werden für die Dauer von 2 Jahren wie folgt von der Mitgliederversammlung gewählt:
      • Der 1. und 2. Vorsitzende in geraden Kalenderjahren
      • Die übrigen Mitglieder der Vorstandschaft in ungeraden Kalenderjahren
    • Neu kommt dazu:
      Ein Vorstandsmitglied eines Vereins bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung eines Nachfolgers im Amt.

Anträge an die Mitgliederversammlung sind mindestens 8 Tage vor Zusammentritt der Mitgliederversammlung der 1. Vorsitzenden schriftlich mit kurzer Begründung einzureichen.

Um der Wichtigkeit der Veranstaltung Rechnung zu tragen, bitte ich um möglichst zahlreiche Teilnahme. Hinweis: Mitglieder sind bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr stimmberechtigt. Das passive Wahlrecht besteht mit 18.

Für die Vorstandschaft
Heike Pelikan

Der aufmerksame Leser der Tagesordnung wird festgestellt haben, dass im Vergleich zur ursprünglichen Einladung der Punkt "Ehrungen der Vereinszugehörigkeit" fehlt. Da wir immernoch auf Abstand achten müssen, wir eine geringere Beteiligung befürchten und auch eine Ehrung "mit Abstand" ohne Händedruck beim Überreichen des Präsentes für zu unpersönlich und unangemessen halten, möchten wir die anstehenden Ehrungen schweren Herzens spätestens auf die nächste Mitgliederversammlung im März 2021 verschieben.