Liebe Vereinsmitglieder,

im Namen der Vorstandschaft der TTG Walldorf lade ich Euch recht herzlich zur Ordentlichen Mitgliederversammlung der TTG Walldorf am

Mittwoch, 30. Juni 2021,
um 19:30 Uhr
im Foyer der Astoria-Halle

ein.

Hygiene-Konzept

Am 27.6. hat der Rhein-Neckar-Kreis festgestellt, dass "ab 28.06.2021 die Maßnahmen der Inzidenzstufe 1" der Corona-Verordnung vom 25.6. gelten. Wir müssen nun noch klären, welche Änderungen sich für unsere Mitgliederversammlung aus Sicht der Stadt Walldorf ergeben. Stand 30.06. gelten die unten beschriebenen Regelungen: GGG, Maske, Abstand, etc.!

Bisher galt folgendes:

Die aktuell gültige Stufenplan zur Corona-Verordnung (PDF) sieht wie auch beim Sport in Innenräumen "GGG" vor: Man kann nur teilnehmen, wenn man geimpft (2. Impfung mindestens 14 Tage alt), genesen (positiver PCR-Test, der nicht älter als 6 Monate ist) oder getestet ist (offizieller Schnelltest aus einem Test-Center, der nicht älter als 24 Stunden ist).

Bitte vorher an einen Test und die entsprechenden Nachweise denken!

Zusätzlich braucht man einen Mund-Nasen-Schutz, wenn man sich im Foyer bewegt (aber nicht am Platz!) und wir achten auf Abstand. Weitere Details gibt es vor Ort, nachdem man sich beim Betreten des Foyers die Hände desinfiziert hat.

Tagesordnung

  1. Begrüßung durch die 1.Vorsitzende
  2. Ehrungen Vereinszugehörigkeit
  3. Rechenschaftsberichte
    1. Abteilungsleiterin Damen
    2. Abteilungsleiter Herren
    3. Abteilungsleiter Jugend
    4. Kassenwart
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Entlastung der Vorstandschaft
  6. Bestellung eines Wahlleiters
  7. Neuwahlen
    1. Abteilungsleitung Herren
    2. Abteilungsleitung Damen
    3. Abteilungsleitung Jugend
    4. Kassenwart
    5. Pressewart
    6. Schriftführung
    7. Vergnügungsausschussvorsitz
    8. Materialwart
    9. Gerätewart
  8. Wahl der Kassenprüfer
  9. Anträge
  10. Verschiedenes

Anträge an die Mitgliederversammlung sind spätestens 8 Tage vor Zusammentritt der Mitgliederversammlung der 1. Vorsitzenden schriftlich mit kurzer Begründung einzureichen.

Ich bitte jedes Mitglied an dieser offiziellen Vereinsveranstaltung teilzunehmen, um das satzungsgemäße Recht zur Mitbestimmung wahrzunehmen. Hinweis: Mitglieder sind bereits ab dem vollendeten 16. Lebensjahr stimmberechtigt. Das passive Wahlrecht besteht mit 18.

Die konkreten Hygienemaßnahmen werden entsprechend der dann geltenden Bestimmungen präzisiert.

Für die Vorstandschaft

Heike Pelikan, 1. Vorsitzende
Oderweg 10, 69226 Nußloch